Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, „Stellarblade“, verklagt Sony und Shift Up wegen Markenrechtsverletzung beim PS5-Spiel Stellar Blade. Der Fall beleuchtet einen komplexen Markenstreit zwischen einem kleinen Unternehmen und einem großen Spieleentwickler.
Markenkonflikt: Stellarblade vs. Stellar Blade
Die Klage, die Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, konzentriert sich auf die Ähnlichkeit der Namen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“. Stellarblade, eine auf Werbespots, Dokumentationen und Independentfilme spezialisierte Filmproduktionsfirma, behauptet, dass die Verwendung des nahezu identischen Namens durch Sony und Shift Up ihrem Geschäft geschadet habe. Sie argumentieren, dass die Bedeutung des Spiels bei Online-Suchanfragen ihr Unternehmen in den Schatten stellt und es potenziellen Kunden erschwert, sie zu finden.
Das Filmunternehmen verlangt eine finanzielle Entschädigung, Anwaltskosten und einen Gerichtsbeschluss, der die weitere Nutzung der Marke „Stellar Blade“ verhindert. Sie fordern außerdem die Vernichtung aller dazugehörigen Spielmaterialien.
Stellarblade hat seine Marke im Juni 2023 registriert, nachdem es im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an Shift Up geschickt hatte. Das Unternehmen behauptet, seit 2006 Eigentümer der Domain stellarblade.com zu sein und seit 2011 unter dem Namen „Stellarblade“ zu firmieren. Shift Up registrierte die Marke „Stellar Blade“ im Januar 2023, nachdem es zunächst den Arbeitstitel „Project Eve“ für das Spiel verwendet hatte seit 2019.
Der Rechtsberater von Stellarblade argumentiert, dass Sony und Shift Up sich ihrer bereits bestehenden Markenrechte hätten bewusst sein müssen. Sie betonen die erhebliche Überschneidung der Online-Suchergebnisse, die der Online-Sichtbarkeit und dem Geschäft von Stellarblade erheblichen Schaden zufügt. Auch die Ähnlichkeit der Logos und des stilisierten „S“ wird als Streitpunkt angeführt.
Das Rechtsteam, das Stellarblade vertritt, hebt die langjährige Nutzung des Namens und der Domain hervor und plädiert für den Schutz ihrer Marke vor den überwältigenden Ressourcen größerer Unternehmen. Sie machen geltend, dass die Handlungen von Sony und Shift Up einen unlauteren Wettbewerb darstellen. Wichtig ist, dass in der Klage darauf hingewiesen wird, dass Markenrechte häufig rückwirkende Wirkung haben können, die über das offizielle Registrierungsdatum hinausgeht. Der Ausgang dieses Falles wird einen Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Streitigkeiten schaffen.